Zertifikate

als wichtiger Bestandteil

Um unseren Anspruch an Qualität, Umwelt, Compliance und Anforderungen Dritter gerecht zu werden, ist eine kontinuierliche Überprüfung durch unabhängige Zertifizierungsgesellschaften ein wichtiger Bestandteil unserer Unternehmenspolitik. 

Wir sind von führenden Unternehmen nach diversen Standards zertifiziert.

Alle Produkte entsprechen REACH und sämtliche Exportaktivitäten sind AEO zertifiziert.

Responsible Care (verantwortliches Handeln)

Die Initiative der chemischen Industrie mit der Zielsetzung, unabhängig von gesetzlichen Vorgaben nach einer ständigen Verbesserung der Unternehmen in den Bereichen Umwelt, Sicherheit und Gesundheit zu streben, ist fester Bestandteil der Möller Chemie.

Verantwortliches Handeln sowie nachhaltiges Wirtschaften sind Führungsaufgaben. Alle Abläufe unseres Unternehmens werden regelmäßig auf diese Leitlinien hin überprüft.

DIN ISO9001

Die national und international verbreitetste und bedeutendste Norm im Qualitätsmanagement unterstützt uns bei internen Prozessen, der Steigerung der Kundenzufriedenheit und der Reduzierung von Fehlerquellen.

SQAS-ESAD II (Safety & Quality Assessment System)

Das System zur Bewertung der Qualitäts-, Sicherheits-, Sicherungs- und Umweltverträglichkeit von u.a. Chemiedistributeuren wird in einheitlicher Weise durch unabhängige Gutachter geprüft.

TFS-Together for Sustainability
(Gemeinsam für Nachhaltigkeit)

Die TFS-Initiative dient der weltweiten Vereinheitlichung von Bewertungen und Audits von Lieferanten im Bereich CSR-Corporate Social Responsibility bzw. unternehmerische Gesellschaftsverantwortung. Ziel ist die verantwortungsvolle Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen sowie die Verbesserung der ökologischen und sozialen Standards.

TFS

AEO-Bewilligung „Zollrechtliche Vereinfachungen“

Ziel ist die Absicherung der durchgängigen internationalen Lieferkette („Supply Chain“) vom Hersteller einer Ware bis zum Endverbraucher.

Fachbetrieb nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Das Errichten, Instandsetzen, Reinigen und Stilllegen von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen darf bei erhöhtem Gefährdungspotential nur durch besonders qualifizierte Unternehmen, den Fachbetrieben nach Wasserhaushaltsgesetzt (WHG) erfolgen.